Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für mobile Bauten

1. Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von L. Stamm Events GmbH (nachfolgend „Anbieterin“ genannt) für den Kunden erbracht werden. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen der Anbieterin und dem Kunden vereinbart wurden. Die Anbieterin vermietet insbesondere Hüpfburgen und Fun Games für Veranstaltungen sowie Anlässe.

Diesen AGB widersprechende spezielle oder allgemeine Vertragsbedingungen werden von der Anbieterin nicht akzeptiert und haben im Verhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden keine Gültigkeit.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt durch Abgabe (Online, per E-Mail oder Telefon) der Bestellung zustande. Leistungsinhalt und Umfang ergeben sich aus den vorliegenden AGB bzw. aus allfälligen Individualvereinbarungen.

3. Leistungen der Anbieterin

Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen, die nach besten Kräften sorgfältig ausgeführt werden.

Die Anbieterin hat jederzeit das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und Bezugskanäle der von ihr bereitgestellten Leistungen zu ändern und ihre Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen vollständig zu verweigern.

Preise verstehen sich in Schweizer Franken inkl. MWST. Zur Berechnung kommen am Tage des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die Anbieterin ihre Dienstleistungen für den Kunden erbringen kann. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Anbieterin.

5. Gebrauch der Mietgegenstände

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Die Weitergabe oder Weitervermietung der Sache ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Anbieterin erlaubt.

Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet die Gegenstände gereinigt der Anbieterin zu retournieren. Ist die Reinigung nicht vorgenommen worden oder benötigt es spezielles Reinigungsmittel, übernimmt die Anbieterin die Reinigung und stellt den Aufwand dem Kunden in Rechnung.

6. Benützung

Wurde nichts anderes Vereinbart, übernimmt die Anbieterin den Auf- sowie Abbau der Gegenstände. Die Kosten hierfür werden dem Kunden weiterverrechnet.

Der Kund verpflichtet sich, eine geeignete Person als Aufsicht während der Mietdauer sicherzustellen. Auf Anfrage kann die Anbieterin dies übernehmen. Die Aufsichtsperson wird durch die Anbieterin instruiert.

Für Personen als auch Sachversicherungen ist der Kunde verantwortlich.

7. Rücktritt

Bei Vertragsrücktritt vor der Veranstaltung werden folgende Kosten rückerstattet:

Bis 14 Tage vor Veranstaltung 50%

Bis 7 Tage vor Veranstaltung 25%

Danach 0%

8. Höhere Gewalt (vis major)

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Anbieterin, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutio-nen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Anbieterin während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemes-senen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Anbieterin vom Vertrag zurück treten. Die Anbieterin hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

Die Anbieterin übernimmt keine Garantien für das zu erreichende Ziel. Sie gewährleistet einzig das Erbringen der versprochenen Dienstleistungen gemäss dem branchenüblichen Sorgfaltsmassstab.

Jegliche Gewährleistung wird komplett ausgeschlossen.

10. Haftung

Für die Aussagen und Angaben in den Inseraten und Angeboten der Anbieterin wird keine Haftung übernommen.

Die Anbieterin lehnt jede Haftung, die im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Dienstleis-tungen beim Kunden entstehen könnten, ab, sofern es sich um leicht- oder mittel-fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen handelt.

Die Anbieterin haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig nachweisbar entstandenen Schaden beim Kunden. Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel der Mietgegenstände sofort bei der Übergabe zu beanstanden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird im selben Rahmen beschränkt.

11. Kaution

Bei der Miete hat die Anbieterin das Recht, eine Kaution als Sicherheit zu verlangen. Die Kaution wird dem Kunden zurück erstattet, wenn er den Mietgegenstand ohne Beschädigung an die Anbieterin zurückgibt. Der Zustand der Mietsache wird von der Anbieterin bei der Rückgabe geprüft und allfällige Mängel werden dem Kunden sofort mitgeteilt. Falls der Gegenstand beschädigt sein sollte, verbleibt die hinterlegte Kaution bei der Anbieterin. Allfällige weitere Kosten, insb. für Reparaturen können dem Kunden zusätzlich verrechnet werden.

12. Immaterialgüterrechte

Die von der Anbieterin zur Verfügung gestellten allfälligen Inhalte ihrer Dienstleistungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung und Bezahlung der Dienste durch den Kunden hat nicht die Übertragung von Immaterialgüterrechten zur Folge.

13. Datenschutz

Die Anbieterin ergreift alle zumutbaren Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Zugriffe von Dritten bei der Anbieterin oder einem Vertragspartner der Anbieterin auf gespeicherte Daten führen nicht zur Haftung der Anbieterin und deren Vertragspartner.

Die Anbieterin verwendet Kundendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Unterbreitung von Angeboten.

Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verwertung seiner Daten durch die Anbieterin vollumfänglich einverstanden. Der Kunde kann die Nutzung und Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke jederzeit untersagen.

14. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Verzug

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Rechnungen vollständig zu bezahlen. Der Kunde hat die Möglichkeit bar oder per Rechnung die Kosten zu begleichen. Der Anbieterin steht jederzeit das Recht zu, Vorauskasse zu verlangen.

Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des geschuldeten Betrages innert spätestens 30 Tagen seit Zustellung der Rechnung. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5%.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Regelungslücken.

16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Anbieterin zuständig.

17. Eigentum

Das gelieferte Material der Anbieterin bleibt unser Eigentum. Dieses Material ist nicht gegen Diebstahl versichert. Bei grösseren Bauten ist es deshalb ratsam, das Areal zu bewachen. Allfällige Bewachungskosten gehen zu lasten des Mieters.

18. Bauplatz

Der genau Standort des zu erstellenden Objektes ist durch den Mieter vor Montagebeginn zu markieren.

Sofern auf dem Standortgelände unterirdische Leitungen vorhanden sind, hat der Mieter deren Lage auf dem Bauplatz zu markieren und die Anbieterin zu informieren. Für Schäden an nicht gemeldeten, falsch oder unklar markierten Leitungen, lehnt die Anbieterin jede Haftung ab.

Während der Montage und Demontage ist das Betreten des Areals durch Unbefugte untersagt. Für Unfälle,die Unbefugten zustossen, haftet die Anbieterin nicht.

Das Aufräumen und Instandstellen des Geländes nach der Veranstaltung sowie eine allfällige Entsorgung von Abfällen ist Sache des Mieters.

19. Allgemeine Verpflichtungen des Mieters

Bei eintretendem Schneefall müssen die Bauten vom Mieter sofort beheizt werden. Angesetzter Schnee auf dem Zelt ist sofort von Zeltdach zu räumen.

Bei Aufkommen von Sturmwind sowie generell am Schluss der Veranstaltung sind alle beweglichen Öffnungen an der Festhalle (Eingänge, Seitenvorhänge, Giebelfenster) zu schliessen.

Das Anbringen von Werbeklebern an unseren Zeltblechen und Profilen ist nicht gestattet. Reinigung oder Beschädigung aus Nichtbeachtung werden separat nach Aufwand verrechnet.

Es ist nicht gestattet, ohne Einwilligung der Anbieterin mit der Demontage zu beginnen oder die Flachen zu falten. Allfällige Beschädigungen oder Verschmutzungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

20. Versicherungen

Die Versicherungsdeckung für das Veranstaltung-, Unfall- und Haftpflichtrisiko des Veranstalters sind Sache des Mieters.

Diebstähle oder Beschädigungen des Materials, während der Zeit der Miete durch den Mieter oder durch Dritte verursacht, sind durch die Anbieterin nicht versichert und deshalb vom Mieter zu übernehmen.

21. Feuerversicherung

Das gesamte Material der Anbieterin ist gegen Feuer- und Elementarschäden versichert.

22. Unfallversicherung

Nur das von der Anbieterin direkt entlöhnte Personal ist versichert.

Unfälle, die betriebsfremden Hilfskräften währen der Montage- und Demontagezeiten zustossen, sind nicht versichert. Dies betrifft die vom Mieter unentgeltlich zur Verfügung gestellten Hilfskräfte. Der Mieter hat die von ihm zur Verfügung gestellten Hilfskräfte gegen Unfall- und Haftungsrisiken zu versichern.

23. Nicht versichert

Sämtliches Inventar welches nicht im Eigentum der Vermieterin steht ist nicht versichert. Mögliche Schäden welche durch das gemietete Material verursacht werden, zB an der Umgebung des Veranstaltungsort oder sonst  in sonst einer Art, sind nicht versichert.